Haftbedingungen

Laotische Behörden hielten Personen monatelang in Isolationshaft, ohne Angehörigen oder Anwält*innen ihren Aufenthaltsort mitzuteilen. Solche Praktiken kommen häufig dem Verschwindenlassen gleich und begünstigen Folter oder stellen sogar Folter dar. Darüber hinaus wird immer wieder berichtet, dass es keine offensichtliche Rechtsgrundlage für Verhaftungen oder Freilassungen gibt, und dass Einzelpersonen Berichten zufolge willkürlich über Jahre hinweg ohne Gerichtsverfahren festgehalten werden. Es wird weiterhin von Folterungen berichtet, unter anderem durch schwere Schläge und Elektroschocks.[1]

Die Bedingungen in Gefängnissen und Hafteinrichtungen sind sehr unterschiedlich. In einigen Gefängnissen ist sowohl die Versorgung mit Nahrungsmitteln als auch die medizinische Versorgung unzureichend. Die Gefängniszellen sind klein und häufig überbelegt, es gibt entweder schmale Betten oder Matten, die auf dem Betonboden ausgerollt werden. Berichten zufolge waren in einigen Gefängnissen Jugendliche zusammen mit Erwachsenen, Untersuchungshäftlinge zusammen mit verurteilten Straftäter*innen untergebracht. Regierungsbeamt*innen erlaubten keine regelmäßige und unabhängige Überwachung der Haftbedingungen.[2]

[1] Amnesty International: Laos – Human rights denied, a.a.O., siehe auch den ausführlichen Bericht von Amnesty International über die Haftbedingungen in Laos, ASA 26/004/2002
[2] United State Departement of States, Laos Report 2022, a.a.O.

Vollständiges Kurzdossier Laos

16. Februar 2024