Zur Menschenrechtslage
Amnesty International beklagt in Laos insbesondere folgende Menschenrechtsverletzungen:
- Gesetzliche Bestimmungen zur nationalen Sicherheit
- Willkürliche Verhaftungen und unfaire Gerichtsverfahren
- Gewaltsames Verschwindenlassen und transnationale Repressionen
- Folter und unmenschliche Haftbedingungen
- Todesstrafe
- Einschränkung der Religionsfreiheit
- Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit
- Diskriminierung ethnischer Minderheiten
Gesetzliche Bestimmungen zur nationalen Sicherheit
Das überarbeitete laotische Strafgesetzbuch von 2017, welches am 1.1.2018 in Kraft getreten ist, enthält in Teil 2 einen speziellen Abschnitt zur nationalen Sicherheit mit einigen Artikeln, auf Grund derer Menschenrechtsaktivist*innen zu Strafen zwischen 5 und 20 Jahren verurteilt werden können. Nach Artikel 117 „Propaganda gegen den Staat“ wird jegliche Kritik an der Staatsführung unter Strafe gestellt; Artikel 120 „Terrorismus“ führt zahlreiche vage formulierte Vergehen auf, welche angeblich die nationale Sicherheit bedrohen können. In mehreren Fällen ist Angeklagten vorgeworfen worden, eine Gefahr für die nationale Sicherheit dazustellen, ohne dass über die Gerichtsverfahren selbst oder über die Anklagen weitere Informationen veröffentlicht wurden.[1]
[1] https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-184-2016-1/unbegruendete-haftstrafen, Zugriff am 18.01.2024