Religionsfreiheit

Die Verfassung gewährt in Artikel 43 “das Recht und die Freiheit, an eine Religion zu glauben oder nicht zu glauben” und besagt darüber hinaus, dass alle Bürger*innen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer ethnischen Gruppe. Dieses Recht wird jedoch durch Artikel 8 und 9 unspezifisch eingeschränkt. Demnach sind alle Handlungen verboten, „welche Spaltung und Diskriminierung unter ethnischen Gruppen befördern“ sowie zwischen „Religionen und Klassen von Menschen“. Diese Regelungen werden genutzt, um die staatliche Einmischung in die Angelegenheiten religiöser Gruppen zu rechtfertigen.[1]

Neben der Verfassung gibt es in Laos verschiedene Gesetze, die das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, übermäßig einschränken. Der Erlass 315 von 2016 befasst sich mit Regelungen zur Ausübung von religiösen Tätigkeiten und ersetzt eine bereits zuvor bestehende Verordnung. Das Innenministerium verfügt laut Dekret 315 über umfassende Befugnisse, jeglichen Aspekt des religiösen Lebens zu regeln.

Religiöse Gruppen müssen sich beim Innenministerium registrieren und für fast alle ihrer Aktivitäten im Vorfeld eine Erlaubnis des Ministeriums einholen. Darunter fallen die Gründung von Gemeinden in neuen Bezirken, die Veränderung bestehender Strukturen, der Bau von neuen Gebäuden zur Anbetung sowie die Organisation von religiösen Treffen. Außerdem müssen religiöse Gruppen dem Ministerium mindestens einmal im Jahr eine Übersicht all ihrer geplanten Aktivitäten vorlegen. Die öffentliche Ausübung des Glaubens, wie religiöse Zeremonien außerhalb der genehmigten Stätten, sind nach Artikel 12 ausdrücklich verboten. Auch müssen sie die Namen ihrer Führungspersonen den lokalen sowie den zentralen Stellen des Ministeriums melden, damit diese dort „studiert, geprüft und genehmigt“ werden können. Das Ministerium muss die Erlaubnis erteilen, wenn eine Gruppe in verschiedenen Provinzen aktiv sein möchte. Darüber hinaus gibt Artikel 5 (2) des Dekrets 315 der Regierung umfassende Befugnisse zur Überwachung der internen Führung und Doktrin religiöser Organisationen. Demnach obliegt es den Vertreter*innen des Ministeriums zu entscheiden, ob religiöse Gruppen „im Einklang mit den tiefsten Prinzipien ihrer Religion, ihren religiösen Vorschriften und ihrer Lehre handeln“.[2]

[1] USCIRF Country Update: Laos: May 2020, https://www.uscirf.gov/news-room/releases-statements/uscirf-releases-new-report-religious-freedom-conditions-laos, Zugriff am 21.01.2024
[2] U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF): Laos Factsheet Decree 315, https://www.uscirf.gov/publication/laos-decree-315-factsheet, Zugriff am 21.01.2014

Vollständiges Kurzdossier Laos

16. Februar 2024